Stahlberger-Hausverwaltung

Stahlberger-Hausverwaltung

WEG-Verwaltung

Alle grundsätzlichen Aufgaben eines WEG-Verwalters laut § 27 des Wohnungseigentumsgesetzes und den Grundleistungen, die sich aus der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag ergeben

  • Einnahme und Verbuchung sämtlicher Geldeingänge und Geldausgänge
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Erstellen der jährlichen Hausgeld-/Nebenkostenabrechnung
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen
  • Rechnungsprüfung und Rechnungsbezahlung
  • Anforderung von eventuellen Sonderumlagen
  • Abschluss von Verträgen mit Hausmeistern, Reinigungspersonal, Wartungsfirmen, Versicherungen
  • Anfallender Schriftverkehr mit Handwerkern und Behörden
  • Einberufung von ordentlichen Eigentümerversammlungen und Protokollführung
  • Führung einer Beschlusssammlung
  • Abstimmung von größeren Sanierungsmaßnahmen, die über die normale Verwaltungsarbeit hinausgehen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden, die das Gemeinschaftseigentum betreffen
  • Regelmäßige Begehung des Objektes
  • Kontrolle und sofortige Einleitung von Maßnahmen zur Behebung von Mängeln und Schäden
  • Individuelle Leistungen sind selbstverständlich möglich, wir beraten Sie dazu gerne

Für die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten können wir auf eine große Anzahl von Handwerksfirmen zurückgreifen, zu denen wir gute Geschäftskontakte unterhalten. Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne mit Handwerksfirmen zusammen die Sie bevorzugen.