Stahlberger-Hausverwaltung
WEG-Verwaltung
Alle grundsätzlichen Aufgaben eines WEG-Verwalters laut § 27 des Wohnungseigentumsgesetzes und den Grundleistungen, die sich aus der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag ergeben
- Einnahme und Verbuchung sämtlicher Geldeingänge und Geldausgänge
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Erstellen der jährlichen Hausgeld-/Nebenkostenabrechnung
- Erstellen von Wirtschaftsplänen
- Rechnungsprüfung und Rechnungsbezahlung
- Anforderung von eventuellen Sonderumlagen
- Abschluss von Verträgen mit Hausmeistern, Reinigungspersonal, Wartungsfirmen, Versicherungen
- Anfallender Schriftverkehr mit Handwerkern und Behörden
- Einberufung von ordentlichen Eigentümerversammlungen und Protokollführung
- Führung einer Beschlusssammlung
- Abstimmung von größeren Sanierungsmaßnahmen, die über die normale Verwaltungsarbeit hinausgehen
- Abwicklung von Versicherungsschäden, die das Gemeinschaftseigentum betreffen
- Regelmäßige Begehung des Objektes
- Kontrolle und sofortige Einleitung von Maßnahmen zur Behebung von Mängeln und Schäden
- Individuelle Leistungen sind selbstverständlich möglich, wir beraten Sie dazu gerne
Für die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten können wir auf eine große Anzahl von Handwerksfirmen zurückgreifen, zu denen wir gute Geschäftskontakte unterhalten. Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne mit Handwerksfirmen zusammen die Sie bevorzugen.